
P.K. bezeichnet die vom Dt. Bundestag eingerichtete Kommission zur Überwachung der Aktivitäten der dt. Nachrichtendienste.
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Parlamentarische Kontrọllkommission, frühere Bezeichnung für das Parlamentarische Kontrollgremium.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

aus Bundestagsabgeordneten der meisten oder aller Fraktionen gewählte Kommission zur Überwachung der Bundesregierung; kontrolliert den Verfassungsschutz und die Geheimdienste, die weder einer direkten Kontrolle durch das Parlament noch durch die Gerichtsbarkeit oder die Öffentlichkeit unterliegen; muss laut Nachrichtendienstekontrollgesetz vom 1...
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